Berechnung der Abschlagszahlungen
Zu Beginn des Vertrages errechnen wir Ihren durchschnittlichen Strom- oder Gasverbrauch, also Ihren monatlichen Abschlagsbetrag.
Die jährlichen Verbrauchskosten für unsere HitStrom- und HitGas-Tarife, geteilt durch die Anzahl der Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1 Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage der Abschlagsbeträge. Der errechnete Bruttowert wird auf den vollen Betrag gerundet. Die Summe der jährlichen Verbrauchskosten ergibt sich aus Ihrem jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Der Bonus/die Frei-kWh werden in der Berechnung der Abschlagsbeträge nicht berücksichtigt, da diese erst nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet werden.
Im Idealfall basiert diese Berechnung auf Ihrer individuellen Verbrauchsmenge im letzten Abrechnungszeitraum. Falls Sie z.B. umgezogen sind und uns keine Informationen zu Ihrem Verbrauchsverhalten vorliegen, wird der Betrag zunächst auf Grund Ihrer Angaben im Vertrag und auf Basis des Strom- oder Gasverbrauchs Ihres Vormieters/Vorbesitzers kalkuliert. Diese Daten stellt uns der zuständige Netzbetreiber zur Verfügung.
Auf der Grundlage unseres Abrechnungssystems erhalten Sie, abhängig vom Ableseturnus Ihres jeweiligen Netzbetreibers - normalerweise jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt - Ihre Jahresrechnung. Es kann allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass wir Ihre Jahresrechnung erst später erstellen. (Definition: wenn der Netzbetreiber HitEnergie die Ablesewerte übermittelt, jedoch frühestens nach 12 Monaten). Bei einem Minderverbrauch wird Ihre Gutschrift mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet, liegt ein Mehrverbrauch vor, wird der Betrag von Ihrem Konto eingezogen.
Rechenbeispiel für HitStrom
| Arbeitspreis 2.000 kWh x 20,00 ct/kWh | = 400,00 Euro |
| Grundpreis 7,50 Euro x 12 Monate | = 90,00 Euro |
| Preis für Ökostrom | = 0 Euro1 |
| Preis für Preisfixierung | = 0 Euro2 |
| Summe | = 490,00 Euro |
| : 11 = Betrag neue Abschlagszahlung | = 44,55 Euro |
| gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) | = 45,00 Euro |
Rechenbeispiel für HitGas
| Arbeitspreis 15.000 kWh x 4,00 ct/kWh | = 600,00 Euro |
| Grundpreis 14,83 Euro x 12 Monate | = 177,96 Euro |
Preis für Preisfixierung | = 0 Euro3 |
| Summe | = 777,96 Euro |
| : 11 = Betrag neue Abschlagszahlung | = 70,72 Euro |
| gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) | = 71,00 Euro |
1 Die Belieferung mit 100% Ökostrom erfolgt für 12 Monate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Ökostrom-Option gilt Ziff. 1.7 AGB. Zum Wohle der Natur wird ab dem 13. Belieferungsmonat 1 Cent/kWh (brutto) erhoben.
2 Die Preisfixierung erfolgt für 12 Belieferungsmonate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Option Preisfixierung gilt Ziff. 1.7 AGB. Ab dem 13. Belieferungsmonat wird 1 Cent/kWh (brutto) erhoben. Die Preisfixierung bezieht sich für die jew. Laufzeit der Fixierung allein auf einen erhobenen Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.1 AGB, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 8.1 AGB (z.B. Änderungen der EEG-Umlage nach Ziff. 6.2 AGB, etc.)
3 Die Preisfixierung erfolgt für 12 Belieferungsmonate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Option Preisfixierung gilt Ziff. 1.7 AGB. Ab dem 13. Belieferungsmonat wird 0,5 Cent/kWh (brutto) erhoben. Die Preisfixierung bezieht sich für die jew. Laufzeit der Fixierung allein auf einen erhobenen Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.1 AGB, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 8.1 AGB (z.B. Änderung der Konzessionsabgabe nach Ziff. 6.2 AGB, etc.).


