Häufige Fragen (FAQ)
Alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick.
Strom
Welches Unternehmen verbirgt sich hinter HitStrom?
Welche Vorteile bietet mir HitStrom?
Unser oberstes Gebot ist Transparenz und Kundenorientierung. Denn nur so haben Sie wirklich die freie Wahl. Und nur so können Sie auf intelligente Art und Weise unter der Flut von Wettbewerbern den richtigen Anbieter für Sie persönlich herausfinden. Ab sofort gilt dies auch für Ökostrom! Mit HitStrom können Sie Ökostrom zu einfach günstigen und sicheren Tarifen beziehen.
Auf Grund unserer gesunden Kostenstruktur, sowie kurzer Entscheidungswege können wir flexible und günstige Tarife anbieten - und davon profitieren unsere Kunden!
Unser Strompreisrechner hilft Ihnen, das passende Strompaket für Ihren persönlichen Stromverbrauch und Ihre Bedürfnisse auszuwählen.
Woher kommt der Strom bei HitStrom?
HitStrom bietet Ihnen Ökostrom an, der zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dies wird durch RECS-Zertifikate garantiert. So werden keine klimaschädlichen Kohlendioxyd-Emissionen (CO2) bei der Erzeugung von HitStrom verursacht und ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz und einer sauberen Zukunft geleistet.
Zum Vergleich: die übliche Stromerzeugung in Deutschland bedeutet:
58,8% Fossile und sonstige Energieträger
25,4% Kernkraft
15,8% Erneuerbare Energien
Und somit eine Umweltauswirkung von 506g/kWh CO2-Emissionen sowie 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall (Quelle: BDEW, 2008).
Verändert sich die Strom- bzw. Gas-Qualität?
Nein. Strom ist ein Produkt mit einheitlicher Qualität. Das schreibt auch der Gesetzgeber vor. Weder der Strom selbst noch seine Verfügbarkeit ändern sich! Sie haben lediglich Ihren Stromanbieter intelligenter ausgewählt und erhalten so Ihren Ökostrom zu einem besonders günstigen Preis.
Gas wird in Deutschland entweder als L-Gas (Erdgas aus den Niederlanden und Norddeutschland) oder H-Gas (aus der Nordsee und den GUS-Staaten) geliefert. H-Gas steht für "High-Gas" und zeichnet sich durch seinen hohen Methangehalt zwischen 87 - 99% aus. L-Gas steht für "Low-Gas" und der Methangehalt liegt zwischen 80 - 87%. Daraus resultiert auch der Unterschied im Energiegehalt bzw. Brennwert; je höher der Methangehalt desto höher ist der Energiegehalt. Es ist regional unterschiedlich, welche Erdgassorte zur Verfügung steht.
Sie als Verbraucher bekommen die gleiche Erdgasqualität. Die verschiedenen Qualitätsstufen und die unterschiedlichen Netzgebiete werden bereits in unseren Kalkulationen berücksichtigt. Das Verhältnis von Leistung und Preis bleibt somit stets bestehen - unabhängig davon, welche Gassorte angeboten wird. Aus diesem Grund wird der Erdgaspreis auch pro Kilowattstunde berechnet.
Kann ich HitStrom auch für eine elektrische Wärmepumpe nutzen?
Kann ich HitStrom für Nachtspeicheranlage oder Wärmespeicherheizung nutzen?
Gas
Welches Unternehmen verbirgt sich hinter HitGas?
Welche Vorteile bietet mir HitGas?
Immer mehr Haushalte heizen mit Erdgas und wissen die Vorteile, die es mit sich bringt, zu schätzen. Erdgas ist der umweltfreundlichste fossile Energieträger. Hinzu kommt, dass bei der Verbrennung kein Ruß entsteht. Somit ist Erdgas emissionsarm und sauber. Ein weiterer Vorteil ist die Versorgungssicherheit, denn Erdgas steht rund um die Uhr zur Verfügung. Wir garantieren Ihnen dies durch unsere günstigen Angebote und Preisfixierungen2 für absolute Preissicherheit. Entscheiden Sie sich heute für unsere einfach günstigen Gas-Tarife.
Unser oberstes Gebot ist Transparenz und Kundenorientierung. Denn nur so haben Sie wirklich die freie Wahl. Und nur so können Sie auf effektive und einfache Art und Weise unter der Flut von Wettbewerbern den richtigen Anbieter für Sie persönlich herausfinden. Aufgrund unserer gesunden Kostenstruktur, sowie kurzer Entscheidungswege können wir flexible und günstige Tarife anbieten - und davon profitieren Sie als Kunde!
Unser Gaspreisrechner hilft Ihnen, denn passenden Tarif für Ihren persönlichen Gasverbrauch und Ihre Bedürfnisse auszuwählen.
Wie errechne ich meinen Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden?
Sie kennen Ihren Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3)? Dann können Sie ihn mit folgender Formle in KIlowattstunde umrechnen:
Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert
Multiplizieren also Ihren Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung frei gesetzt wird. Dieser variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunde pro m3. Ist Ihnen der Brennwert nicht bekannt, können Sie die Kubikmeter auch mit 10 multiplizieren, um einen Schätzwert zu erhalten:
Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert 10
Die Angabe Ihres Gasverbrauches in Kilowattstunden ist viel zuverlässiger als die Kubikmeter-Angabe.
Preise
Ist mein jetziger Versorger zu teuer?
Rechnen Sie doch einfach mal kurz nach. Hierzu haben wir einen Strom- und Gaspreisrechner für Sie eingerichtet. Es dauert nur 2 Minuten. Sie müssen lediglich Ihre Postleitzahl und die Anzahl Ihrer Personen im Haushalt (für HitStrom-Angebote) bzw. Ihre Haushaltsgröße in m2 (für HitGas-Angebote) oder den Jahresstromverbrauch angeben (wenn zur Hand).
Was kostet der Strom bei HitStrom?
Für einen genauen Tarif nutzen Sie bitte unseren Strompreisrechner.
Was kostet Gas bei HitGas?
Für einen genauen Tarif nutzen Sie bitte unseren Gaspreisrechner.
Warum ist der Strom- und Gaspreis von Region zu Region unterschiedlich?
Sind bereits alle Kosten im Strompreis enthalten?
Ja, es sind bereits alle Kosten in Ihrem Endtarif enthalten.
Einen Großteil davon (rund 40%) machen die folgenden gesetzlichen Steuern und Abgaben aus:
Mehrwertsteuer (aktuell 19%)
Stromsteuer
Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz / KWKG
Abgaben zur Förderung von Erneuerbaren Energien / EEG
Hinzu kommen Kosten für Stromdurchleitung (Netznutzung), Zähler, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe an den Netzbetreiber (zwischen 13,2 Cent/kWh und 23,9 Cent/kWh regional unterschiedlich), die natürlich auch bereits in Ihrem Tarif enthalten sind.
Sind bereits alle Kosten im Gaspreis enthalten?
Was ist ein Arbeits- oder Verbrauchspreis?
Was ist ein Staffel Arbeitspreis?
Was bedeutet der Ausdruck Grundpreis?
Gibt es bei HitStrom und HitGas eine Preisfixierung?
Ja! Da es uns am Herzen liegt, dass Sie sich als Kunde langfristig sicher fühlen, bieten wir HitStrom-Tarife mit 12 oder 24 Monaten Preisfixierung1/2 sowie HitGas-Tarife mit Preisfixierungen3/4 für 12 oder 24 Monaten an.
Nutzen Sie doch einfach unseren Strom- und Gaspreisrechner, um sich über alle Details zu informieren!
Liefert HitEnergie auch an Gewerbekunden?
Eine Belieferung von Gewerbekunden mit HitStrom und HitGas ist in Planung. Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze auf unserer Website oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an infostrom@hitenergie.de bzw. infogas@hitenergie.de. Wir informieren Sie dann gerne über den Start unseres Angebotes.
Wechsel
Welchen Vorteil habe ich durch einen Wechsel zu HitEnergie?
Durch die Liberalisierung des deutschen Strom- und Gasmarktes ist der Wettbewerb größer geworden. Unser Vorteil besteht darin, dass unsere Infrastruktur im Vergleich zu großen Energiekonzernen schlank und übersichtlich ist. Wir haben keinen großen Kostenapparat, den sie mitfinanzieren müssen. Hinzu kommt, dass wir Ihnen zusätzlich aufgrund guter Einkaufskonditionen günstige Preise weitergeben können. Davon profitieren Sie direkt bei HitStrom und HitGas! So sparen Sie in Zeiten von steigenden Lebenshaltungskosten bares Geld. Geld, das Sie für die schönen Dinge im Leben ausgeben können.
Kann jeder Haushalt seinen Strom- und Gasanbieter wechseln?
Ja, jeder Haushalt in Deutschland kann seinen Strom- und Gasanbieter frei wählen. Ob Mieter oder Eigentümer, ob Wohnung oder Haus - Sie entscheiden selbst, ob Sie HitStrom und/oder HitGas nutzen möchten.
Die Voraussetzung: Sie verfügen über einen eigenen Strom- und Gaszähler für Ihr Haus oder Ihre Wohnung und Sie stehen in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Energieanbieter. Das heißt: Sie erhalten die Rechnungen und bezahlen Ihren Strom und Gas direkt.
Nicht wechseln können Mieter, deren Energiekosten vom Vermieter auf alle Bewohner umgelegt werden. In diesem Fall können Sie höchstens Ihren Vermieter auf einen Anbieterwechsel aufmerksam machen.
Wird HitStrom und HitGas in meiner Region angeboten?
Ich habe einen HT/NT‑Zähler. Kann ich auch HitStrom beziehen?
Was passiert bei einem Wechsel?
Der Anbieterwechsel ist für Sie kinderleicht! Sie schicken uns den ausgefüllten Strom- oder Gasauftrag und wir übernehmen den kompletten Wechsel für Sie!
Auf technischer Seite bemerken Sie vom Wechsel selbst nichts! Die Leitungen und Kabel bleiben unberührt, der Zähler bleibt derselbe. Und Strom und Gas fließen zur gleichen Qualität ganz normal weiter.
Den Wechselprozess finden Sie hier.
Welche Probleme können beim Anbieterwechsel entstehen?
In der Regel werden Sie zum 1. des übernächsten Monats nach Vertragsabschluss mit HitStrom oder HitGas beliefert. Alle von uns beeinflussbaren Prozesse erledigen wir selbstverständlich so, dass wir Sie schnellstmöglich beliefern können. Für den reibungslosen Ablauf des Wechselprozesses sind wir jedoch auf die positiven Rückmeldungen Ihres Vorversorgers sowie Ihres Verteilnetzbetreibers angewiesen, wodurch es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten dabei um Ihr Verständnis. Selbstverständlich werden Sie über alle Prozesse unverzüglich per E-Mail informiert, so dass Sie immer auf dem Laufenden bleiben.
Im Folgenden beschreiben wir Ihnen konkrete Situationen, die zu Verzögerungen im Wechselprozess führen können:
1.Kündigung bei Ihrem Altversorger
In der Regel erhalten wir innerhalb von 5 Werktagen nach Antragstellung von Ihrem Altversorger eine Kündigungsbestätigung. Geht diese Kündigungsbestätigung nicht fristgerecht bei uns ein oder erhalten wir eine Absage, kann der geplante Lieferbeginn möglicherweise verschoben oder nicht realisiert werden.
Die häufigsten Gründe für eine Absage sind folgende:
- Kunden sind noch an Ihren derzeitigen Vertrag gebunden und können nicht zum gewünschten Zeitpunkt gekündigt werden.
- Kunden haben bei der HitStrom- bzw. HitGas-Anmeldung nicht berücksichtigt, dass die Kündigungsfrist beim derzeitigen Energieversorger überschritten wurde. Eine Kündigung zum gewünschten Termin ist nicht möglich, da aufgrund der Fristüberschreitung der derzeitige Vertrag automatisch verlängert wird.
Kunden können diesen Problemen entgegenwirken, indem Sie vor dem Wechsel die Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Energieversorgers überprüfen. Wichtig ist, dass ein Wechsel immer erst nach Ablauf Ihrer derzeitigen Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen kann.
2. Ummeldung bei Ihrem Verteilnetzbetreiber
Nachdem wir die Kündigungsbestätigung erhalten haben, beantragen wir bei Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber Ihre Ummeldung. Falls die positive Rückmeldung Ihres Verteilnetzbetreibers nicht fristgerecht erfolgt, kann es auch hier zu Verzögerungen kommen. Versäumt dieser, uns fristgerecht zu informieren oder schickt uns eine Ablehnung setzen wir uns umgehend mit Ihrem Verteilnetzbetreiber in Verbindung. Sollte sich Ihr Verteilnetzbetreiber dennoch mit einer Antwort über die normale Frist hinaus Zeit lassen, trifft möglicherweise eine der folgenden Situationen ein:
- Ihr Liefertermin verschiebt sich eventuell um einen Monat, so dass Sie für den Zeitraum eines Belieferungsmonats von Ihrem ortsansässigen Grundversorger beliefert werden könnten. Die Abrechnung für diese Monate erfolgt durch Ihren Grundversorger auf Basis des Ersatzversorgungstarifs.
oder
- Sie werden rückwirkend angeschlossen bzw. beliefert. Für Sie ist das mit keinem Risiko verbunden oder hat keinerlei Nachteile, da die Vertragsbedingungen erhalten bleiben. Lediglich der voraussichtliche/gewünschte Lieferbeginn wird rückwirkend realisiert. Der Vorteil ist, dass Sie trotz der Verzögerungen nicht in den teuren Ersatzversorgungstarif Ihres Grundversorgers gefallen sind. Die Zahlung der Abschlagsbeträge für die zurückliegenden Monate erfolgt dann kumuliert mit der ersten Abschlagsrechnung.
Wir werden natürlich alles tun, um schnellstmöglich eine positive Rückmeldung zu erhalten und den geplanten Liefertermin zu realisieren. Wir werden Sie unverzüglich benachrichtigen, sobald die Ummeldebestätigung bei uns eingegangen ist. Am gleichen Tag erhalten Sie dann auch die Auftragsbestätigung, in der wir Ihnen den verbindlichen Liefertermin mitteilen.
Kann sich die Qualität meines Stroms verändern?
Kann sich die Qualität meines Gas verändern?
Sie als Kunde erhalten die gleiche Erdgasqualität wie bisher. Die verschiedenen Qualitätsstufen und die unterschiedlichen Netzgebiete werden bereits in unseren Kalkulationen berücksichtigt. Das Verhältnis von Leistung und Preis bleibt somit stets bestehen - unabhängig davon, welche Gassorte angeboten wird. Aus diesem Grund wird der Erdgaspreis auch pro Kilowattstunde berechnet.
Gas wird in Deutschland entweder als L-Gas (Erdgas aus den Niederlanden und Norddeutschland) oder H-Gas (aus der Nordsee und den GUS-Staaten) geliefert. H-Gas steht für "High-Gas" und zeichnet sich durch seinen hohen Methangehalt zwischen 87 - 99% aus. L-Gas steht für "Low-Gas" und der Methangehalt liegt zwischen 80 - 87%. Daraus resultiert auch der Unterschied im Energiegehalt bzw. Brennwert; je höher der Methangehalt desto höher ist der Energiegehalt. Es ist regional unterschiedlich, welche Erdgassorte zur Verfügung steht.
Sind technische Arbeiten notwendig?
Nein. Rein technisch ändert sich bei Ihnen überhaupt nichts. Sie wechseln lediglich den Strom- oder Gasanbieter.
Die Strom- und Gasqualität sowie die Verfügbarkeit bleiben gleich.
Und auch die Infrastruktur, das heißt Strom- und Gaszähler, Kabel und Leitungen ändern sich nicht, sondern verbleiben im Eigentum des Netzbetreibers - meist die regionalen Stadtwerke. Wir zahlen als Energieanbieter hierfür eine Nutzungspauschale. Diese ist in ihrem günstigen Strom- und Gasangebot bereits enthalten.
Kann der Wechsel zu technischen Störungen führen?
Nein. Auf keinen Fall. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihre Strom- und Gasversorgung gewährleistet wird. Zudem sind keine technischen Arbeiten am Strom- und Gasanschluss notwendig. Ihr Strom- und Gaszähler wie auch Ihre Leitungen bleiben gleich. Ihre Energie fließt sicher weiter.
Wir garantieren Ihnen eine reibungslose Umstellung ohne Störungen.
Der Wechsel ist ganz einfach und bequem.
Kostet mich der Anbieterwechsel etwas?
Nein, wir übernehmen den kompletten Wechsel kostenlos!
Den genauen Wechselprozess können Sie sich hier ansehen.
Wer liest meinen Strom- und Gaszähler ab?
Sie lesen den Zählerstand selbst ab. So entstehen keine zusätzlichen Kosten durch einen Außendienstmitarbeiter. Der Strom- und Gaszähler ist entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. Wenn Sie keinen Zugang zum Kellerraum haben, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.
Was mache ich mit meinem alten Vertrag? Muss ich selber kündigen?
Nein. Bitte senden Sie uns einfach nur den Strom- oder Gasauftrag. Den Rest erledigen wir für Sie. Wir kündigen für Sie Ihren derzeitigen Strom- oder Gasvertrag und informieren Sie darüber, ab wann Sie HitStrom oder HitGas beziehen. So kommt alles aus einer Hand und wir können Ihnen eine fließende Strom- oder Gasumstellung ohne Störungen garantieren. Das verstehen wir unter einem guten Kundenservice.
Wie lange dauert der Anbieterwechsel?
In der Regel werden Sie zum 1. des übernächsten Monats nach Vertragsabschluss mit HitStrom oder HitGas beliefert. Über den genauen Termin informieren wir Sie, sobald der vollständig ausgefüllte Strom- oder Gasauftrag bei uns vorliegt. Online können Sie zudem jederzeit Ihren Bestellstatus aufrufen. Und keine Sorge: Ihre Strom- oder Gasversorgung wird in keinem Fall unterbrochen.
Wichtig:
1. Bitte überprüfen Sie vor dem Wechsel die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Versorgers. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf Ihrer aktuellen Mindestvertragslaufzweit unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
2. Sollten Sie Ihren Vertrag schon gekündigt haben berücksichtigen Sie bitte, dass ein Energieanbieterwechsel den in der Netzzugangsverordnung festgelegten Fristen sowie den von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Regelungen unterliegt. Als Grundregel kann man sich daran orientieren, dass ein Wechsel ab Auftragseingang frühestens zum 1. des übernächsten Monats erfolgen kann.
Alle von uns beeinflussbaren Prozesse erledigen wir selbstverständlich so, dass wir Sie schnellstmöglich beliefern können. Durch andere Beteiligte am Wechselprozess (z.B. Altversorger, Netzbetreiber) unterliegen wir gewissen Abhängigkeiten wodurch es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten dabei um Ihr Verständnis. In solchen Fällen versuchen wir natürlich die Beteiligten dazu zu drängen den Prozess schnellstmöglich voran zu treiben.
Kann ich bei einem Neueinzug direkt zu HitStrom oder HitGas wechseln?
Mein bisheriger Strom- oder Gasvertrag läuft noch einige Monate. Kann ich trotzdem jetzt schon HitStrom bzw. HitGas bestellen?
Ja. Sie können HitStrom bzw. HitGas bereits beantragen. Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmt lediglich den Zeitpunkt, ab wann wir Ihnen HitStrom bzw. HitGas liefern können. Je nach Laufzeit kann es also sein, dass Sie sich noch ein bisschen gedulden müssen.
Bitte senden Sie uns einfach den Strom- oder Gasauftrag. Wir erledigen dann alle Wechselformalitäten für Sie - unabhängig von der Vertragsdauer. Und je früher Sie uns den Strom- oder Gasauftrag zusenden, desto besser können wir eventuelle Kündigungsfristen für Sie einkalkulieren.
In jedem Fall erhalten Sie von uns jedoch eine Mitteilung, ab wann eine Umstellung zu HitStrom bzw. HitGas erfolgt.
Mein jetziger Energieanbieter erhöht die Preise: Habe ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht?
Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Kann ich jetzt früher zu HitStrom oder HitGas wechseln?
Der Umstellungsprozess dauert ca. 6-10 Wochen. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger, sowie die Ummeldung beim Netzbetreiber. Diese Prozesse benötigen ihre Zeit. Wir tun von unserer Seite das Schnellstmögliche.
Achtung: Unabhängig von Kündigungsfristen ist eine Umstellung generell nur zum Monatsersten möglich.
Wie lange bin ich bei HitStrom bzw. HitGas vertraglich gebunden?
Unsere Stromtarife sowie unsere Gastarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten.
Falls Sie noch kein Kunde sind, dann schauen Sie doch einfach mal in unserem Tarifrechner nach, welcher Tarif für Sie der Passendste ist.
Sollten Sie bereits Kunde bei HitStrom oder HitGas sein, so können Sie Ihre Kündigungsfrist auch in Ihrem Vertrag nachschlagen. Sie haben Ihren Vertrag nicht zur Hand? Kein Problem! Unser Service Center hilft Ihnen gerne weiter: 0800 20 30 507
Welche Kündigungsfristen habe ich bei HitStrom bzw. HitGas?
Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht, verlängert sich Ihr Vertrag um weitere 12 Monate.
Falls Sie noch kein Kunde sind, dann schauen Sie doch einfach mal in unserem Tarifrechner, welcher Tarif für Sie der Passendste ist. Hier finden Sie auch die dazugehörigen Kündigungsfristen.
Sollten Sie bereits Kunde bei HitStrom oder HitGas sein, so können Sie Ihre Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag nachschlagen. Sie haben Ihren Vertrag nicht zur Hand? Kein Problem: Unsere kostenfreie Service-Hotline unter 0800 20 30 507 steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Kündigung bedarf der Schriftform auf dem Postweg.
Abrechnung
Wie errechnet sich die monatliche Abschlagszahlung?
Bitte klicken Sie hier, um zur Erklärung Ihrer Abschlagsbeträge zu gelangen.
Wann erhalte ich meinen Bonus bzw. Frei-kWh?
Ein zugesagter Bonus/Frei-kWh wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einem tatsächlichen Stromverbrauch von unter 1.500 kWh/Jahr und einem tatsächlichen Gasverbrauch von unter 5.000 kWh/Jahr kein Bonus gewährt wird und dass die Verrechnung Ihres einmaligen Bonus nur erfolgt, wenn Sie mindestens 12 Monate beliefert werden. Die Frei-kWh werden Ihnen nach den ersten 12 Belieferungsmonaten gutgeschrieben. Zusätzlich ist zu beachten, dass gem. Ziff. 6.9. AGB ein dem Kunden ggf. zugesagter Bonus/Frei-kWh entfällt, falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung).
Wie erfolgt die Zahlung?
Die Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto. Sie zahlen hier für den durchschnittlichen Monatsverbrauch - also Ihren Abschlag.
Auf der Jahresrechnung listen wir Ihnen zudem genau auf, wie viel kWh Sie genau verbraucht haben. Bei einem Minderverbrauch wird Ihre Gutschrift mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet, liegt ein Mehrverbrauch vor, wird der Betrag von Ihrem Konto eingezogen. Wir buchen nach Mitteilung den fälligen Betrag von Ihrem Konto ab.
Welche Zahlungsmöglichkeiten sind möglich?
Ist es auch möglich, eine Online-Rechnung zu erhalten?
In der Regel erhalten Sie Ihre Rechnungen online.
Diese finden Sie jeweils aktuell in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Mein HitStrom" bzw. "Mein HitGas" auf unserer Website. Neben Ihrem Benutzernamen benötigen Sie hierfür ein persönliches Kennwort, das Sie zu Beginn in Ihrem Strom- oder Gasauftrag definiert haben. Sollten Sie dies nicht zur Hand haben, so können Sie dies gerne im Service Center unter folgender kostenlosen Telefonnummer erfragen:
0800 - 20 30 507
Wie setzt sich der Abbuchungsbetrag zusammen? Sind Steuern und Abgaben schon in der Rechnung enthalten?
In Ihrem Strom- und Gaspreis sind natürlich bereits alle anfallenden Kosten enthalten. Dazu gehören u.a. die folgenden gesetzlichen Steuern und Abgaben (rund 40%):
Mehrwertsteuer (derzeit 19%)
Strom- bzw. Gassteuer
Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz / KWKG
Abgaben zur Förderung von Erneuerbaren Energien / EEG
Hinzu kommen Kosten für Strom- bzw. Gasdurchleitung (Netznutzung), Zähler, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe an den Netzbetreiber (regional unterschiedlich), die auch bereits enthalten sind.
Technik
Eine Kilowattstunde (kWh) - was ist das?
Was kann ich mit einer Kilowattstunde alles machen?
Damit können Sie zum Beispiel:
7 Stunden fernsehen (142 Watt -TV)
5 Stunden am Computer arbeiten (bei einer Leistung von ca. 200 Watt)
1 Stunde mit einem 1.000-Watt-Dampfbügeleisen bügeln
10 Stunden mit einer 100 Watt-Glühlampe einen Raum beleuchten
70 Tassen Kaffee mit einer 850 Watt-Kaffeemaschine kochen
3/4 h Haare fönen (bei einer Leistung von 1.400 Watt)
1 kg Trockenwäsche in der Waschmaschine waschen
Was bedeutet der Brennwert bzw. Abrechnungsbrennwert?
Ihr Gasverbrauch wird auf Ihrer Gasuhr nicht in kWh sondern in Kubikmeter (m³) gemessen. Ihre Jahresendrechnung weißt jedoch Kilowattstunden (kWh) aus. Dies ist das marktübliche und von Verbänden empfohlene Verfahren.
Die Umrechnung von Kilowattstunde (kWh) in Kubikmeter (m³) lautet wie folgt:
Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert
Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird, variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunde pro m³. Der genaue Brennwert, wie auch die Kilowattstunden (kWH) stehen auf Ihrer Jahresrechnung.
Haben Sie nur die Kubikmeter (m³) zur Hand und ist Ihnen der Brennwert nicht bekannt, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren, um einen Schätzwert zu erreichen.
Kilowattstunde = Kubikmeter x 10
Bitte beachten Sie, dass uns Ihr Verteilnetzbetreiber ebenfalls Daten zu Ihrem Jahresverbrauch übermittelt, die wir zu Ihrer Sicherheit dann mit Ihren Angaben abgleichen.
Was bedeutet die Zustandszahl (z-Zahl)?
Durchschnittlichen Temperaturen wie auch die Höhenlage einer Abnahmestelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Die Zustandszahl berücksichtigt den Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen und wird als Faktor dargestellt, um das gelieferte Gas in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen.
Wie lassen sich meine Energie-Verbrauchskosten berechnen?
Auf jedem Elektrogerät steht die Leistungsaufnahme in Watt, z. B. 1.200W. Diesen Wert multiplizieren Sie zunächst mit den Betriebsstunden pro Tag. Anschließend multiplizieren Sie diesen Wert noch mit den Tagen pro Jahr. Zum Schluss teilen Sie die Summe noch durch 1.000 und Sie erhalten den Stromverbrauch in Kilowattstunden. Um Ihre Kosten zu ermitteln, multiplizieren Sie nun diesen Wert mit Ihrem Preis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis, Verbrauchspreis).
Berechnung der Energiekosten am Beispiel eines Föhns:
Leistung: 1.200W
Täglicher Betrieb: 15 Minuten (0,25 Stunden)
Tage pro Jahr: 365
0,25 (15 Minuten) x 1200 Watt x 365 Tage = 109.500 Watt
109.500 : 1.000 = 109,5 kW x 0,19 Euro/kWh = 20,80 Euro
Die Energiekosten für den Föhn machen in diesem Beispiel ca. 21 Euro der Jahresstromrechnung aus.
Wie kann ich Strom sparen?
Mit unseren Stromspartipps. Einfach durchlesen, abhaken und Strom sparen.
Wie kann ich Gas sparen?
Mit unseren Gasspartipps. Einfach durchlesen, abhaken und Gas sparen.
Ich möchte ein neues energieeffizientes Gerät anschaffen. Wo kann ich mich informieren?
Das Umwelt Bundes Amt (UBA) bietet Ihnen einen Online-Ratgeber in dem energiesparende Elektrogeräte aufgelistet sind. Die Liste enthält eine Übersicht sparsamer Geräte unter Angabe des Verbrauchs und des Energielabels, sortiert nach Ihren gewählten Kriterien.
Was ist ein HT/NT Zähler?
Was versteht man unter erneuerbaren Energien?
Erneuerbare Energien werden auch regenerative Energien genannt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Biomasse, Wind, Sonne und Wasser. Aus ihnen wird Ökostrom hergestellt, wie zum Beispiel Naturhit. Somit leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und einer sauberen Zukunft. Denn auch Sie wollen eine saubere Zukunft für Ihre Familie und Ihre Umwelt.
Wie merke ich, wenn Erdgas entweicht?
Erdgas an sich ist geruchsneutral. Die örtlichen Gasversorger mischen jedoch einen stark riechenden Stoff bei, damit Undichtigkeiten und Entweichungen sofort wahrgenommen werden (Odoriermittel). Sie bemerken diesen Geruch bereits weit unterhalb einer zündfähigen Konzentration, so dass Sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen können.
Ansprechpartner
Unsere Service-Hotline
Sie sind bereits Kunde haben eine Frage zu Ihrem Vertrag oder zu Ihrer Rechnung?
Bitte halten Sie ihre Kundenummer bereit.
0800 - 20 30 507
069 - 20 43 45 052** Mobilfunkanrufer
01805 - 70 80 40*
Sie erreichen uns Mo - Fr von 08 - 20 Uhr.
*14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz.
**es entstehen die gemäß Ihrem Mobilfunkvertrag üblichen Verbindungskosten
Slichtungsstelle
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach §111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: HitEnergie, ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz, Tel.: 0800 - 2030507, servicestrom@hitenergie.de.
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 113
10117 Berlin030 - 27 57 240 - 0 Mo-Fr 10-16 Uhr
030 - 27 57 240 - 69
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Sie möchten Kunde werden?
Sie haben eine spontane Frage zu unseren Produkten und Preisen oder möchten Kunde werden?
0800 - 50 30 100
069 - 20 43 45 051** Mobilfunkanrufer
01805 - 70 80 30*
Sie erreichen uns Mo - Fr von 10 - 18 Uhr und Sa von 08 - 17 Uhr.
*14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz.
**es entstehen die gemäß Ihrem Mobilfunkvertrag üblichen Verbindungskosten
1 HitStrom Naturhit-Tarife: Die Preisfixierung erfolgt für 12 Belieferungsmonate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Option Preisfixierung gilt Ziff. 1.7 AGB. Ab dem 13. Belieferungsmonat wird 1 Cent/kWh (brutto) erhoben. Die Preisfixierung bezieht sich für die jew. Laufzeit der Fixierung allein auf einen erhobenen Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.1 AGB, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 8.1 AGB (z.B. Änderungen der EEG-Umlage nach Ziff. 6.2 AGB, etc.).
2 HitGas Tarife: Die Preisfixierung erfolgt für 12 Belieferungsmonate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Option Preisfixierung gilt Ziff. 1.7 AGB. Ab dem 13. Belieferungsmonat wird 0,5 Cent/kWh (brutto) erhoben. Die Preisfixierung bezieht sich für die jew. Laufzeit der Fixierung allein auf einen erhobenen Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.1 AGB, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 8.1 AGB (z.B. Änderung der Konzessionsabgabe nach Ziff. 6.2 AGB, etc.).


