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Rechnungserläuterung

Möchten Sie beim Lesen Ihrer Rechnung genau verstehen, für welche Leistungen Sie Geld bezahlen? Hier erläutern wir im Detail, wie sich die einzelnen Positionen Ihrer Rechnung zusammensetzen und welche Preisbestandteile wir abrechnen. Zudem erläutern wir zentrale Begriffe, die wir - teilweise vom Gesetzgeber vorgegeben - verwenden. Übersichtlich und einfach klar.

HitStrom

Klicken Sie auf die Rechnung - Die ausführliche Rechnungserläuterung haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.

HitGas

Klicken Sie auf die Rechnung - Die ausführliche Rechnungserläuterung haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.

Aktuelle MwSt. Anpassung

Wir holen das Maximum für Sie heraus und geben die Mehrwertsteuerveränderung komplett an Sie weiter: Endet Ihr aktueller Abrechnungszeitraum zwischen dem 01. Juli und 31. Dezember 2020, wird Ihr gesamtes Belieferungsjahr mit 16 % MwSt. abgerechnet. Für abzurechnende Lieferzeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden, erfolgt die Berechnung anteilig nach Zeiträumen anhand der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Beispiel:
Belieferungsjahr 01.03.2020 - 28.02.2021

01.03.2020 - 30.06.2020 => abgerechnet mit 19% MwSt.

01.07.2020 - 31.12.2020 => abgerechnet mit 16% MwSt.

01.01.2021 - 28.02.2021 => abgerechnet mit 19% MwSt.

Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der 6-monatigen Mehrwertsteuersenkung je nach Abrechnungszeitraum auf maximal 12 Belieferungsmonate begrenzt ist.

Berechnen Sie Ihren Preis

  • Strom
  • Gas

Kontakt

HitStrom und HitGas 
Marken der ExtraEnergie GmbH

0800 - 20 30 507

Kontaktformular

Aus dem Mobilfunknetz erreichen Sie uns unter folgender Nummer:

069 20 43 45 011 *

* es entstehen die gemäß Ihrem Mobilfunkvertrag üblichen Verbindungskosten

Entlastungen im Überblick

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür sorgt die Bundesregierung mit Preisbremsen. Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hatte die Bundesregierung eine einmalige Soforthilfe für Erdgas beschlossen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere Unternehmen im Dezember 2022 zu entlasten.

Hier mehr erfahren

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